Freizeiten

Pos. 3 Ziele der Förderung und Voraussetzungen

Freizeitmaßnahmen sind pädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, in denen wichtige Gruppenprozesse stattfinden und Gruppenerfahrungen mit Gleichaltrigen gemacht werden, die den Einzelnen in seiner Entwicklung stärken und soziale Kompetenzen vermitteln. Sie ermöglichen Gemeinschaft sowie die Teilhabe und Beteiligung junger Menschen. Es sind bildende Maßnahmen, die den Kindern und Jugendlichen vielfältige Angebote zur Bewegung, zur Entspannung, zum Spiel und zum kreativen Gestalten machen und Bildungsgelegenheiten schaffen. Freizeiten sind ein Ort zum Ausprobieren neuer Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Fördervoraussetzung
Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen verpflichtet sich der Antragsteller dazu, an der Qualitätsentwicklung der Freizeitenarbeit teilzunehmen. Dazu werden in Abständen Freizeitmaßnahmen ausgewählt, deren Teilnehmende und Mitarbeitende an der Evaluation (Bewertung) des Freizeitangebotes mitwirken. Diese Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

Ab 2024 stehen der Antrag und Verwendungsnachweis für Freizeitmaßnahmen nur noch als Online-Formular zur Verfügung!