Damit Kinder- und Jugendarbeit sich weiterentwickelt und auf besondere Herausforderungen Ant-worten geben kann, sind Aktionen, auch von kreisweiter Bedeutung, wichtig. Dazu gehören auch Maßnahmen mit Modellcharakter sowie größere Projekte zur Qualitätsentwicklung.
9.2 Zuschussbestimmungen
Im Rahmen der Sonderförderung können keine Tagesveranstaltungen gefördert werden. Wenn eine Vor- und Nachbereitung sowie eine Dokumentation unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt, kann von dieser Reglung abgewichen werden.
Aktionen, Maßnahmen und Projekte der Sonderförderung können überjährig durchgeführt und bewilligt werden. Es sind Vorschusszahlungen möglich.
Anteilige Förderung bis 90% möglich, Höchstgrenze 10.000 €
Aktionen, Maßnahmen und Projekte in den Themenfeldern Demokratiebildung und Nachhaltigkeit mit modellhaftem Charakter werden bevorzugt gefördert.
9.3 Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis
Antragstellung: Vor der Maßnahme
Verwendungsnachweis: bis 3 Monate nach der Maßnahme
Es wird auf die Möglichkeit der Projektförderung durch das Land NRW und andere Fördermöglichkeiten (Drittmittel) hingewiesen. Die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes berät dahingehend die Antragstellenden.
>> Bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden! Kein Onlineantrag möglich