Sonderförderung

Pos. 9 Sonderförderung herausragender Aktionen / Bedarfe durch besondere Herausforderungen

Damit Kinder- und Jugendarbeit sich weiterentwickelt und auf besondere Herausforderungen Ant-worten geben kann, sind Aktionen, auch von kreisweiter Bedeutung, wichtig. Dazu gehören auch Maßnahmen mit Modellcharakter sowie größere Projekte zur Qualitätsentwicklung.

9.2 Zuschussbestimmungen

Im Rahmen der Sonderförderung können keine Tagesveranstaltungen gefördert werden. Wenn eine Vor- und Nachbereitung sowie eine Dokumentation unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen erfolgt, kann von dieser Reglung abgewichen werden.

Aktionen, Maßnahmen und Projekte der Sonderförderung können überjährig durchgeführt und bewilligt werden. Es sind Vorschusszahlungen möglich.

Anteilige Förderung bis 90% möglich, Höchstgrenze 10.000 €

Aktionen, Maßnahmen und Projekte in den Themenfeldern Demokratiebildung und Nachhaltigkeit mit modellhaftem Charakter werden bevorzugt gefördert.

9.3 Bestimmungen zum Antrag und Verwendungsnachweis

Antragstellung: Vor der Maßnahme

Verwendungsnachweis: bis 3 Monate nach der Maßnahme

  • Bestandteil des Antrages ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplanes.
  • Methoden der Qualitätssicherung sind bei Antragstellung mit dem Kreisjugendring abzusprechen.
  • Dokumentation und Evaluation sind Bestandteil des Verwendungsnachweises.
  • Die Kosten sind durch den Kosten- und Finanzierungsplan mit Belegliste nachzuweisen.

Es wird auf die Möglichkeit der Projektförderung durch das Land NRW und andere Fördermöglichkeiten (Drittmittel) hingewiesen. Die Geschäftsstelle des Kreisjugendringes berät dahingehend die Antragstellenden.

>> Bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden! Kein Onlineantrag möglich