Die Corona-Regeln für die Jugendarbeit werden bis zum 31.01.2021 verlängert
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Jugendarbeit als Präsenz-Angebote sind weiter untersagt!!!!
Verlängerung des 2. Lockdown bis zum 31.01.2021 gilt auch für die Kinder- und Jugendarbeit
Mit der neuen Coronaschutzverordnung sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Präsenzveranstaltungen bis zum 31.01.2021 untersagt. Nur dringend notwendige Einzelbetreuungs- und Beratungangebote dürfen stattfinden.
Wir sind ausdrücklich aufgefordert mit jungen Menschen im Kontakt zu bleiben, natürlich nur digital und online.
In der Anlage stehen als download zur Verfügung:
Coronaschutzverordnung - gültig ab 11.01.2021 FAQs gültig ab 11.01.2021